Compliance im Gesundheitswesen

Straf- und Bußgeldverfahren, die Unternehmen im Gesundheitswesen treffen, können nicht nur das Image ruinieren sondern auch ein wirtschaftliches Desaster darstellen.

Es drohen Schadensersatzverfahren, Strafverfahren mit ausgeurteilten Freiheitsstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes, bei Ärzten zudem berufsrechtliche Sanktionsverfahren, Disziplinarverfahren, die Zulassungsentziehung und der Approbationswiderruf. Unternehmen in der Pflegebranche müssen mit der Kündigung des Versorgungsvertrages rechnen.

Mit Einführung der Strafvorschriften der §§ 299 a und b StGB ist die Gefahr strafrechtlicher Ahndung von Regelverstößen über den Vorwurf des sog. Abrechnungsbetruges hinaus gewachsen. Mit Urteil von Mai 2017 hat das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof, zudem auf die Pflicht der Unternehmensleiter hingewiesen, durch ein effizientes Compliance-System Rechtsverletzungen im Unternehmen zumindest deutlich zu erschweren. Das Etablieren eines solchen Rechtssystems, so der Bundesgerichtshof, wirkt sich zumindest positiv für die Bemessung einer Strafe aus.

Vor diesem Hintergrund ist Compliance im Gesundheitswesen nicht nur sinnvoll sondern unabdingbar.

Ein funktionierendes Compliance-System muss daher die Einrichtung einer – bestenfalls externen – Hinweisgeberstelle beinhalten, die für das Unternehmen in mehrfacher Hinsicht von Vorteil ist, denn

  • aufgrund etablierter Mitteilungspflicht bekannt werdende Regelverstöße können abgestellt werden,
  • Zeitpunkt des Regelverstoßes und des Abstellens des Verstoßes werden durch eine objektive und neutrale Stelle dokumentiert,
  • Mitarbeiter und Patienten bzw. deren Betreuer erhalten die Möglichkeit, die Geschäftsführung auf einfachstem Weg über das Fehlverhalten der Mitarbeiter zu informieren, bevor die Öffentlichkeit informiert wird, bspw. durch Anzeige bei der Polizei bzw. Krankenkasse.

Hierdurch werden die Risiken belastender Verfahren gesenkt und Sie erfahren die Vorteile der

  • wirtschaftlichen Sicherheit,
  • persönlichen Sicherheit und
  • Effektivitätssteigerung.

Über uns

Die CHC – Compliance für das Gesundheitswesen GmbH – versteht sich gemeinsam mit ihren spezialisierten Kooperationspartnern als qualifizierter und bundesweit tätiger Anbieter im Bereich der Compliance im Gesundheitswesen, wobei durch den Beratungsschwerpunkt der kooperierenden Rechtsanwälte Dr. Peters & Partner (www.medizinrecht-strafrecht.de) ein konstanter Kontakt zu

  • Krankenkassen
  • Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen
  • MDK

gegeben ist, um das Augenmerk unserer Compliance-Beratung auf die aktuellen Gefahrenbereiche richten zu können.

Unser Team

Viktoria Wesdezki

Wirtschaftsjuristin,

LL.M

Healthcare Compliance Officer (HCO)

geschäftsführende Gesellschafterin

Dr. Th. Alexander Peters

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Straf- u. Medizinrecht

Healthcare Comliance Officer (HCO)

Gesellschafter

Jürgen Helmke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Gesellschafter

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen

Paket 1 – Whistleblower-Stelle*

  • Bekanntgabe, Einrichtung und Betrieb der Whistleblower-Hotline (Deutsch, Englisch und Russisch) für Mitarbeiter,
  • Dokumentation der Meldung und Weiterleitung [unter Wahrung des Datenschutzes] an die zuständige Kontaktperson Ihres Unternehmens.

*Kosten: ab 69,- €/Monat

mit Erweiterungsbaustein und Gütesiegel

  • Bekanntgabe, Einrichtung und Betrieb der Whistleblower-Hotline (Deutsch, Englisch und Russisch) für Patienten,
  • Dokumentation der Meldung und Weiterleitung [unter Wahrung des Datenschutzes] an die zuständige Kontaktperson Ihres Unternehmens,
  • Berechtigung zum Führen des CHC-Gütesiegels als Marketingtool.

Optional unterstützen wir bei der Überprüfung angezeigter Regelverstöße, unterbreiten Abhilfevorschläge und implementieren Präventionsmaßnahmen.

Paket 2 – Compliance Management System*

Einführung eines Compliance Management Systems oder Analyse Ihrer Compliance-Prozesse mit Bewertung des Gefahrenpotentials.

Optional entwickeln wir umsetzbare Ablaufprozesse.

*Kosten: ab 3.000,- €

Paket 3 – Vertragsprüfungen*

Unsere kooperierenden Rechtsanwälte prüfen u.a. Kooperationsverträge, Unternehmenskaufverträge, freie Mitarbeiterverträge, etc. und leisten rechtliche due diligence.

*Kosten: ab 1.000,- €

Whistle-Blowing
für Mitarbeiter und Kunden

Mit dem Begriff des Whistleblowing, der spätestens seit der Affäre um den ehemaligen CIA-Mitarbeiter Edward Snowden auch im deutschen Sprachraum bekannt wurde, wird das Hinweisgeben an Mittler oder die Öffentlichkeit von erheblichen Missständen durch zumeist Mitarbeiter und Kunden von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen verstanden, deren Aufdeckung im allgemeinen Interesse liegt.

Mit dem Whistleblowing sind für Unternehmensmitarbeiter oftmals erhebliche Risiken verbunden. So heißt es bspw. in Gabler – Wirtschaftslexikon (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/whistleblowing-53526/version-276609):

„(Der Whistleblower) informiert Mittler und Medien oder direkt die Öffentlichkeit. Dabei riskiert er Stelle, Karriere und Ruf und muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen; insofern ist Whistleblowing mit Zivilcourage verbunden.“

Anders hier:

Das Unternehmen, dessen Mitarbeiter oder Kunde Sie sind, hat sich selbst zur Einhaltung einer regelkonformen Unternehmenskultur verpflichtet und stellt Ihnen unsere Kontakte zur Verfügung, um uns Missstände zu melden, damit diese in Zukunft vermieden werden können.

Als Mitarbeiter wurden Sie sogar arbeitgeberseitig zur Meldung verpflichtet, um so die regelkonforme Unternehmenskultur zu fördern. Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen daher nicht im Falle der Meldung sondern im Falle des Verschweigens regelwidrigen Verhaltens.

Hotline für Mitarbeiter und Kunden

Für Fehlverhaltensmeldungen stehen Ihnen unsere Kontaktmöglichkeiten der Homepage

www.chc-whistleblowing.de

zur Verfügung.